Für die Zukunft
"Der beste Weg die Zukunft vorauszusagen, ist, sie selbst zu gestalten."
Willy Brandt
Der Meistertitel im Gebäudereinigerhandwerk
Der Industriekletterer
Die Meisterprüfung ist Voraussetzung für die Selbstständigkeit
in 41 zulassungspflichtigen Handwerken. Aber auch in den
zulassungsfreien Handwerken eröffnet eine Meisterqualifikation
den besten Weg in die Selbstständigkeit und viele Möglichkeiten
für den Aufstieg zur Führungskraft im Handwerk und in anderen
Wirtschaftsbereichen.
Im Vergleich zu traditionellen Zugangslösungen sind professionelle
Industriekletterer eine sehr flexible und wirtschaftliche Alternative.
Für Arbeiten an nur schwer zugänglichen Stellen ist der Einsatz von
Seiltechnik oft sogar die einzige Lösung. Das Arbeitsverfahren ist
anerkannt, die Nachfrage nach gut ausgebildeten Industriekletterern
wächst seit Jahren kontinuierlich. Mit Inkrafttreten der neuen
Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 3 wurde
das Arbeitsverfahren der Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP)
sogar auf Gesetzesebene mit herkömmlichen Sicherungsmaßnahmen,
wie z.B. Gerüsten oder Hebebühnen, gleichgestellt. Ob nun in großer
Höhe, oder durch Abseilen in die Tiefe: Schnell und sicher können
Industriekletterer Montagen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten oder I
nspektionen z.B. an Windkraftanlagen, Fassaden, Brücken
und Masten ausführen.
Desinfektoren führen auf Veranlassung des Auftraggebers
Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen, sowie Maßnahmen zur
Ermittlung tierischer Schädlinge durch. Er veranlasst die Bekämpfung
tierischer Schädlinge durch Fachkräfte. Der Desinfektor ist fachlich in
der Lage, hygienische Untersuchungen zur Verhütung von Infektionen
und anderen Gesundheitsbeeinträchtigungen durchzuführen.Neben
dem Grundkurs und der Abschhlußprüfung zum "geprüften Desinfektor"
sind regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen erforderlich.
Der Weg zum Desinfektor...
Geprüfter Desinfektor
Schädlingsbekämpfer
Der Gebäudereiniger ist auch im Bereich der Schädlingsbekämpfung
eingeschränkt tätig. Sie fällt nach der Ausbildungsverordnung von 1999
in den Bereich des § 3 Nr.11 des Ausbildungsberufsbildes „Durchführen
von Maßnahmen zur Hygiene, Schädlingsbekämpfung und
Dekontamination“. Darunter fallen Maßnahmen im Bereich des
Gesundheits- und Vorratsschutzes wie vorbereitende
Reinigungsmaßnahmen, Vergrämungs- und Abwehrmaßnahmen sowie
das Kontrollieren des Abwehrungserfolges.
Der Weg zum Schädlingsbekämpfer...
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